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   BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16   

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https://dejure.org/2017,13728
BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16 (https://dejure.org/2017,13728)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2017 - 2 StR 557/16 (https://dejure.org/2017,13728)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 (https://dejure.org/2017,13728)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 267 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Heranziehung früherer Strafverfahren im Rahmen der Gefahrenprognose

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB, § 153 Abs. 1 StPO, § 170 Abs. 2 StPO, § 63 des Strafgesetzbuchs, § 2 Abs. 6 StGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Heranziehung von eingestellten Verfahren wegen Körperverletzungen als prognoseungünstige Umstände

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Heranziehung früherer Strafverfahren im Rahmen der Gefahrenprognose

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Heranziehung von eingestellten Verfahren wegen Körperverletzungen als prognoseungünstige Umstände

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Heranziehung früherer Strafverfahren im Rahmen der Gefahrenprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - und die erforderliche Gefährlichkeitsprognosse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 336
  • StV 2017, 571
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16
    Dabei sind an die Darlegungen umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt um einen Grenzfall handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720 und vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 185/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16
    Dabei sind an die Darlegungen umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt um einen Grenzfall handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720 und vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 08.08.2007 - 2 StR 296/07

    Verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16
    Aus diesen ergibt sich aber ebenfalls nicht, ob diese Taten auf der Erkrankung des - zum Tatzeitpunkt zudem erheblich alkoholisierten - Angeklagten beruhten, sodass deren Prognoserelevanz gleichfalls nicht beurteilt werden kann (vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468; Eschelbach in: Matt/Renzikowski, StGB, § 63 Rn. 33).
  • BGH, 07.12.2016 - 4 StR 500/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (kein Beruhen

    Auszug aus BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16
    Der Tatrichter wird zu beachten haben, dass § 63 StGB durch das Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuchs und zur Änderung anderer Vorschriften vom 8. Juli 2016 (BGBl. I 2016 S. 1610) mit Wirkung zum 1. August 2016 neu gefasst worden ist und diese Neufassung gemäß § 2 Abs. 6 StGB Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 41; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 4 StR 500/16 mwN).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 371/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15 und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18 Rn. 15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 und vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10).
  • BGH, 23.05.2017 - 1 StR 164/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; Urteil vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12 Rn. 8; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13 Rn. 6; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 Rn. 5 ff.; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15 Rn. 10; vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7 und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18 Rn. 15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 Rn. 22; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6 und vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Es ist schon nicht ausreichend mit Tatsachen belegt, dass die - nicht angeklagte - Tat vom 5. Mai 2016 auf der Erkrankung des Angeklagten beruht, dessen Tatmotivation und innere Tatseite zudem nicht mitgeteilt werden, sodass deren Prognoserelevanz nicht beurteilt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 35; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306, 307 mwN; Senat, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468; vgl. auch Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, § 63 Rn. 33).
  • LG Mannheim, 18.06.2019 - 5 KLs 300 Js 40796/17

    Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers vor Einholung eines

    Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich wiederholt betont, dass die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine außerordentlich belastende Maßnahme ist, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 13.10.2016, 1 StR 445/16; Beschluss vom 15.03.2017, 2 StR 557/16; Beschluss vom 17.05.2018, 1 StR 33/18).
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